Anmeldung für einen Lehrgang, Kurs oder zur telc-Prüfung
Ich melde mich rechtsverbindlich zu dem unten im Feld „Kurs“ angegebenen Lehrgang oder zur telc-Prüfung an. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn die gesamte Lehrgangsgebühr bezahlt ist. Nimmt der/die Teilnehmer*in nach Kursbeginn aus persönlichen Gründen nicht am Unterricht teil oder bricht den Kurs ab, bleibt er/sie dennoch zur vollständigen Zahlung verpflichtet, da der Kursplatz für ihn/sie reserviert wurde. Darüber hinaus ist ein Rücktritt vom Vertrag und somit eine Rückerstattung der Kursgebühren ausgeschlossen, wenn:
a) eine Teilnahmebestätigung vor Kursbeginn ausgestellt wurde,
b) ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Teilnahmebestätigung erteilt wurde,
c) das Visum in Deutschland verlängert wurde – ebenfalls mit Bezug auf die Teilnahmebestätigung.
Eine Verlängerung des Kursbesuchs erfolgt ausschließlich auf Antrag und gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren unter den oben genannten Bedingungen. Nach Ablauf von 8 Monaten erlischt jeder Anspruch auf Kursteilnahme sowie auf Rückerstattung der Kursgebühren. Der Vertrag ist unwiderruflich. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Offenbach am Main.